1.3 Die Beschwerdeführerin führt in ihrer Stellungnahme aus, es sei unbestritten, dass das Darlehen an die K._____ AG zum Aufbau des Geschäftsmodells "Track Days" gewährt worden sei. Dieses habe von der K._____ AG aber nicht erfolgreich umgesetzt werden können und diese sei "darüber hinaus" in finanzielle Schieflage geraten. Unbestritten sei ferner, dass das Darlehen am 29. Dezember 2011 gekündigt worden sei, nachdem klar geworden sei, dass die K._____ AG das besagte Geschäftsmodell nicht wie geplant habe aufbauen können. Die "Nichtwerthaltigkeit der Forderung" der Beschwerdeführerin ergebe sich sodann aus der Jahresrechnung der K._____ AG per 31. Dezember