2. Aufgrund des Konnexes zwischen dem vorliegenden Verfahren und jenem betreffend die D._____ AG (WBE.2023.93 bzw. WBE.2021.74) sind die Akten desselben beizuziehen. II. 1. 1.1 Wie ausgeführt, ist in einem ersten Schritt die Werthaltigkeit der Darlehensforderung im Zeitpunkt der Abtretung durch die Beschwerdeführerin zu klären. Zu dieser Frage hat das Verwaltungsgericht Stellungnahmen der Parteien eingeholt.