der Forderung der Beschwerdeführerin gegen die K._____ AG in Widerspruch zu seiner Würdigung des Sachverhalts im Parallelverfahren betreffend die D._____ AG (bundesgerichtliches Verfahren 9C_621/2022) gesetzt, indem es dort ausgeführt habe, der Verkauf der Liegenschaft durch die D._____ AG habe gerade dazu gedient, die von G._____ aufgekaufte Forderung wieder werthaltig zu machen. Das Verwaltungsgericht habe die Sanierungsbedürftigkeit der K._____ AG nicht infrage gestellt und überdies habe nicht nur die Beschwerdeführerin, sondern hätten auch andere Gläubiger Forderungen unter dem Nominalbetrag via die M._____ AG an G._____ verkauft.