1.2 Das Bundesgericht ist in der Begründung seines Urteils dem Verwaltungsgericht insofern gefolgt, als es dessen Sachverhaltsfeststellung geschützt hat, wonach die M._____ AG, auf welche zunächst die Darlehensforderung der Beschwerdeführerin (zusammen mit weiteren Forderungen gegen die K._____ AG) übertragen wurde, lediglich die Funktion eines Strohmanns für G._____ eingenommen habe (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_623/2022 vom 27. Februar 2022, Erw. 3.2).