5. Das Verwaltungsgericht hat den Fall 29. Mai 2024 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: I. 1. 1.1 Mit Urteil vom 27. Februar 2023 (9C_623/2022) hat das Bundesgericht das Verwaltungsgerichtsurteil vom 4. April 2022 aufgehoben und zur Sachverhaltsergänzung und Neubeurteilung an das Verwaltungsgericht zurückgewiesen. -7-