3. Mit Verfügung vom 9. Juni 2017 veranlagte das KStA JP die A._____ AG für Kantons- und Gemeindesteuern 2012 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Reingewinn von Fr. 207'549.00 und einem steuerbaren Eigenkapital von Fr. 1'437'900.00. Wie im Veranlagungsentwurf vom 6. Juni 2016 skizziert, wurde eine "Forderungsabschreibung K._____ AG" von Fr. 525'000.00 zum deklarierten Reingewinn addiert. Gleichzeitig wurde eine gewinnmindernde und kapitalbildende "Minusreserve auf Forderungsabschreibung K._____ AG", d. h. eine als Gewinn versteuerte Reserve, im Umfang von Fr. 105'000.00 gebildet.