B. 1. Das Kantonale Steueramt (KStA), Sektion juristische Personen (JP), führte bei der A._____ AG sowie deren Schwestergesellschaft, der D._____ AG, am 5. und 6. April 2016 eine Revision betreffend die Steuerperioden 2012, 2013 und 2014 durch und erstellte in der Folge einen vom 6. Juni 2016 datierten Veranlagungsentwurf. Dieser sah betreffend die A._____ AG eine Aufrechnung vor, welche wie folgt umschrieben wurde: