2.4 Mit Forderungskaufvertrag vom 20. Dezember 2012 (überschriebene Datierung: 20. November 2012) und vom gleichen Tag datierender Zessionserklärung übertrug die A._____ AG der M._____ AG die Darlehensforderung gegenüber der K._____ AG von Fr. 700'000.00 inklusive Kosten und Zinsen sowie sämtlichen Nebenrechten. Als Gegenleistung wurde eine Zahlung von 25 % des Forderungsbetrages per 28. Dezember 2012 vereinbart, vorbehältlich eines vorher eintretenden Konkurses der K._____ AG. Die Überweisung von Fr. 175'000.00 an die A._____ AG erfolgte am 27. Dezember 2012, worauf diese im Konto "2470 Darlehen J._____ AG" gleichentags eine entsprechende Haben-Buchung vornahm.