2.3 Mit Schreiben vom 2. November 2012 gelangte die M._____ AG (statutarischer Sitz in S._____, AI), handelnd durch ihren Inhaber und Verwaltungsratspräsidenten N._____, an die A._____ AG. Darin wurde vorab dargelegt, die M._____ AG sei während mehrerer Jahre eine Partnerin der Gesellschaft des Herrn L._____ gewesen. Daraus sei auch eine persönliche Freundschaft der Gesellschafter entstanden. Zu betonen sei allerdings, dass weder ein Gläubiger- noch ein Schuldnerverhältnis zur K._____ AG bestehe. Sodann wurde auf die angespannte finanzielle Lage der K.__