2. 2.1 Mit Vertrag vom 1. November 2010 gewährte die A._____ AG der damaligen J._____ AG (umfirmiert per 16. April 2013 in K._____ AG; nachfolgend einheitlich mit K._____ AG bezeichnet) ein unbefristetes Darlehen über "maximal" Fr. 700'000.00 zu einem jährlich per 31. Dezember zu leistenden Darlehenszins von 1,0 %, erstmals zahlbar per 31. Dezember 2012. Für den Verzugsfall wurde ein Verzugszins (inkl. Darlehenszins) von 8 % p.a. vereinbart. Gemäss Darlehensvertrag sollte der geliehene Betrag der "Finanzierung der erforderlichen Anschaffungen für die Durchführung von Rennsportevents (Rennbesuche und TrackDays) für Unternehmen (Kaderund Kundenanlässe)" dienen.