Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2012; Bundesgerichtsentscheid vom 27. Februar 2023 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. Die A._____ AG mit Sitz in Q._____ wurde am 10. Mai 1996 im Handelsregister eingetragen. Gemäss Handelsregisterauszug besteht ihr Zweck im Betrieb einer Textil-Veredelung, im Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Textilien und Textilrohstoffen sowie im Erwerb, Betrieb und der Verwaltung von Kraftwerken und alternativen Elektrizitätsgewinnungen aus erneuerbaren Energieträgern.