3. Das Kantonale Steueramt wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin die vor dem Spezialverwaltungsgericht und für das Verfahren vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in der Höhe von je Fr. 5'000.00 (insgesamt Fr. 10'000.00) zu ersetzen. Zustellung an: die Beschwerdeführerin (Vertreter) das Kantonale Steueramt die Eidgenössische Steuerverwaltung Mitteilung an: das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten