2. 2.1 Die Kosten des verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 11'000.00, der Kanzleigebühr von Fr. 403.00 und den Auslagen von Fr. 377.20 insgesamt Fr. 11'780.20 sind von der Beschwerdeführerin hälftig mit Fr. 5'890.10 zu bezahlen. Die restlichen Verfahrenskosten trägt der Kanton. 2.2 Die Kosten des Rekursverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 12'000.00, der Kanzleigebühr von Fr. 430.00 und den Auslagen von Fr. 100.00, insgesamt Fr. 12'530.00, sind von der Beschwerdeführerin hälftig mit Fr. 6'265.00 zu bezahlen. Die restlichen Verfahrenskosten trägt der Kanton.