Vorliegend beantragte die Beschwerdeführerin vor Verwaltungsgericht die Veranlagung "um den aufgerechneten Betrag von Fr. 1'600'000.00 zu reduzieren". Aufgerechnet werden nun anstatt den ursprünglichen Fr. 1'600'000.00 noch Fr. 830'000.00, womit die Aufrechnung nur um Fr. 770'000.00, statt der von der Beschwerdeführerin beantragten Fr. 1'600'000.00 reduziert wird. Die Beschwerdeführerin obsiegt demzufolge rund zur Hälfte (Fr. 770'000.00 ÷ Fr. 1'600'000 x 100 = 48,125 %). Dasselbe Ergebnis resultiert, wenn man die Minusreserve mitberücksichtigt, da diese jeweils 20 % des aufgerechneten Betrags ausmacht.