In der Folge reduziert sich auch das steuerbare und satzbestimmende Eigenkapital. Dieses wurde in der Veranlagung vom 9. Juni 2017 mit Fr. 1'397'484.00 ausgewiesen. Davon ist die oben berechnete Reduktion des Reingewinns in Höhe von Fr. 616'000.00 sowie die Reduktion der Minusreserve in Höhe von Fr. 154'000.00 in Abzug zu bringen. Das für die Kapitalsteuer massgebende steuerbare und satzbestimmende Eigenkapital beträgt somit noch Fr. 627'484.00. Das Kantonale Steueramt ist anzuweisen, die Kantons- und Gemeindesteuern 2013 entsprechend den oben genannten Steuerfaktoren neu zu veranlagen.