Wird nun berücksichtigt, dass die Aufrechnung aus dem Verkauf der Liegenschaft nur im Umfang von Fr. 830'000.00 statt Fr. 1'600'000.00 gerechtfertigt war (Reduktion der Aufrechnung um Fr. 770'000.00) und gleichzeitig - 27 - die damit verbundene Minusreserve von Fr. 320'000.00 um Fr. 154'000.00 auf Fr. 166'000.00 (20 % von Fr. 830'000.00) zu reduzieren ist, resultiert ein steuerbarer und satzbestimmender Reingewinn von Fr. 1'293'162.00. Dieser liegt Fr. 616'000.00 unter dem veranlagten Reingewinn.