5.2 In der Veranlagung vom 9. Juni 2017 ging das Kantonale Steueramt von einem steuerbaren und satzbestimmenden Reingewinn von Fr. 1'909'162.00 aus, wobei darin die Aufrechnung aus dem Verkauf der Liegenschaft von Fr. 1'600'000.00 sowie die davon in Abzug gebrachte gewinnmildernde Minusreserve von Fr. 320'000.00 (20 % von Fr. 1'600'000.00) und die unbestrittene Aufrechnung des Privatanteils Auto von Fr. 3'600.00 enthalten waren.