MICHAEL MERKER, Rechtsmittel, Klage und Normenkontrollverfahren nach dem aargauischen Gesetz über die Verwaltungspflege, Kommentar zu den §§ 38–72 [a]VRPG, 1998, a. a. O., N. 29 ff. zu § 58). Solche liegen hier keine vor und es rechtfertigt sich auch aus prozessökonomischen Gründen, im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bezüglich der Festsetzung des steuerbaren Gewinnes der Beschwerdeführerin einen reformatorischen Entscheid zu fällen.