Insgesamt vermögen die Vorbringen der Beschwerdeführerin die vorstehenden Erwägungen folglich nicht zu widerlegen. 3. 3.1 Damit verbleibt zu prüfen, in welchem Umfang der unterpreisliche Verkauf der Liegenschaft von der Beschwerdeführerin an die M._____ AG G._____ und allenfalls weiteren nahestehenden Personen zugutekam.