stand gar nicht erst eine nennenswerte Interessenkollision zu den Interessen von G._____. Denn C._____ war von G._____, wie dargelegt, finanziell abhängig. E._____ verdankte es G._____ wiederum, dass ihr Ehemann für seine gegenüber der (vor dem finanziellen Ruin stehenden) M._____ AG bestehenden Darlehen immerhin einen Teilbetrag zurückerstattet erhalten hat. Schliesslich mischten die Ehepaare K. und G._____, wenn auch in unterschiedlichen Rollen, gemeinsam bei denselben Gesellschaften mit, was ebenfalls für weitgehend gleichgerichtete Interessen spricht (vgl. auch Protokoll A._____ AG vom 30. November 2021, S. 34).