Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen ist zusammengefasst festzuhalten, dass die Akten deutlich dafürsprechen, dass aufgrund der engen familiären und geschäftlichen Verflechtungen zwischen den Familien G._____ und K._____ weder C._____ noch E._____ ein Interesse daran hatten, G._____ daran zu hindern, seine gegenüber der M._____ AG bestehende Darlehensforderung durch ein für ihn vorteilhaftes Liegenschaftsgeschäft wieder werthaltig zu machen. Aus ihrer (persönlichen) Sicht be- - 22 -