So fanden im Zusammenhang mit der Veräusserung der streitbetroffenen Liegenschaft von der Beschwerdeführerin an die M._____ AG eine "Konsultativbefragung der Aktionäre" sowie eine ausserordentliche Generalversammlung statt. Grund dafür war zufolge G._____ die Bemühung, den Interessenkollisionen zu begegnen, die sich aus seinen gleichzeitigen Rollen als Verwaltungsrat der Beschwerdeführerin, Darlehensnehmer und Profiteur ergeben haben (Protokoll A._____ AG vom 30. November 2021, S. 13). Dass die Aktionäre über diese allfälligen Interessenkollisionen bzw. - 20 -