öffentliche Beurkundung: 8. August 2013), ist in zeitlicher Hinsicht grundsätzlich das Jahr 2013 relevant. Unter Berücksichtigung, dass sich ein Nahestehendenverhältnis jedoch entwickeln und verändern kann, sind in die Beurteilung – soweit erforderlich – aber auch Umstände miteinzubeziehen, die sich vor bzw. nach 2013 ereignet haben.