Vielmehr wurde das KStA durch die Verfügung des Verwaltungsgerichts vom 17. Juli 2023 gerichtlich aufgefordert, weitergehende und erkenntnisbringende Informationen zu den rechtserheblichen Verhältnissen zu beschaffen. Gerade in einem komplexen Fall wie dem vorliegenden ist es für eine möglichst aufschlussreiche Ermittlung der rechtserheblichen Umstände notwendig, ausgedehntere Abklärungen zu treffen.