Im Anschluss wird der Frage nachgegangen, ob zwischen G._____ und einer Beteiligungsinhaberin oder einem Beteiligungsinhaber der Beschwerdeführerin ein Näheverhältnis bestand. Wird dies bejaht, wird in einem letzten Schritt geklärt, in welchem Umfang der unterpreisliche Liegenschaftsverkauf bei G._____ und / oder einer anderen nahestehenden Person zu einer geldwerten Leistung geführt hat. - 12 - 4. 4.1 Bevor im materiellen Teil auf die genannten Fragestellungen eingegangen wird, sind vorab die von der Beschwerdeführerin in ihrer Stellungnahme vom 31. Januar 2024 vorgebrachten formellen Einwände zu behandeln.