2. Das KStA nahm mit Eingabe vom 28. September 2023 Stellung und reichte in diesem Zusammenhang weitere Beweismittel ein. Die Beschwerdeführerin liess sich am 27. Oktober 2023 vernehmen. 3. Nachdem das Verwaltungsgericht die entsprechenden Stellungnahmen ohne Beilagen der jeweils anderen Partei zur Kenntnis zugestellt hatte, ersuchte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 21. November 2023 um Einsicht in die vom KStA mit der Eingabe vom 28. September 2023 eingereichten Beweismittel. Das Verwaltungsgericht stellte daraufhin am -8- 22. November 2024 die entsprechenden Akten dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin zu.