2. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde am 27. Februar 2023 teilweise gut, hob das Urteil des Verwaltungsgerichts auf und wies die Sache zur Sachverhaltsergänzung und Neubeurteilung an das Verwaltungsgericht zurück (Urteil des Bundesgerichts 9C_621/2022 vom 27. Februar 2023). E. 1. Zwecks der vom Bundesgericht aufgetragenen Sachverhaltsergänzung forderte das Verwaltungsgericht die Parteien mit Verfügung vom 17. Juli 2023 auf, diverse Fragen zu beantworten sowie geeignete Beweismittel zu benennen.