In der Folge kam es zu einer umfangreichen Korrespondenz zwischen dem KStA JP und dem damaligen Rechtsvertreter der Schwestergesellschaften F._____ AG und A._____ AG. Insbesondere fand am 11. Oktober 2016 eine Besprechung betreffend die im Veranlagungsentwurf vom 6. Juni 2016 angekündigten Veranlagungen statt. Im Zentrum stand der Disput um den Marktwert der veräusserten Liegenschaft, weshalb sich die A._____ AG veranlasst sah, zwei weitere Liegenschaftsschätzungen in Auftrag zu geben: Einerseits durch die AB._____ AG ("Projektprüfung" vom 21. November 2016; nachfolgend: Gutachten AB._____) und andererseits durch die AC._____ AG (Schätzung vom 20. November 2016;