6.2.2. Vorliegend haben die früheren Eheleute am 21. Februar 2014 in Deutschland geheiratet und kamen am 16. Februar 2018 in die Schweiz. Sie lebten in der Schweiz bis zur ersten freiwilligen Trennung am 21. März 2019, d.h. während 13 Monaten, in anrechenbarer ehelicher Gemeinschaft zusammen. Nach einer Trennung und erneutem Zusammenziehen folgten weitere sieben Monate in ehelicher Gemeinschaft, bevor sich das Paar am 1. August 2020 erneut und diesmal definitiv trennte. Damit hat das eheliche Zusammenleben in der Schweiz weniger als drei Jahre gedauert. Am 2. August 2022 erfolgte sodann die Scheidung (siehe vorne lit. A).