4. Es sei die Staatsgebühr von CHF 600.00 gemäss Ziff. 3 des Dispositivs der Verfügung des Amts für Migration und Integration, Sektion Aufenthalt vom 29. August 2022 (Verfahren 20246062) vollumfänglich dem Kanton Aargau aufzuerlegen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge - Die Begründung ergibt sich, soweit erforderlich, aus den nachstehenden Erwägungen.