2. Eventualiter: Der Einspracheentscheid des Amts für Migration und Integration, Sektion Rechtsdienst, vom 7. Februar 2023 betreffend Widerruf der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung aus der Schweiz sei aufzuheben und die Sache sei zur Feststellung des vollständigen und rechtserheblichen Sachverhalts sowie zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Subeventualiter: Der Beschwerdeführer sei vorläufig in der Schweiz aufzunehmen. -4-