Gemäss der Meldung des zuständigen Einwohnerdiensts vom 28. März 2019 erfolgte am 21. März 2019 die freiwillige Trennung der Eheleute (MIact. 26) und der Beschwerdeführer zog aus der ehelichen Wohnung aus (MI-act. 25, 27). Am 23. Dezember 2019 meldete der zuständige Einwohnerdienst dem MIKA die Aufhebung der Trennung und den Wiedereinzug des Beschwerdeführers in die eheliche Wohnung per 1. Januar 2020 (MIact. 30). Am 1. August 2020 zog der Beschwerdeführer erneut aus der ehelichen Wohnung aus (MI-act. 33).