A. Der Beschwerdeführer heiratete am 21. Februar 2014 in Deutschland die deutsche Staatsangehörige B._____ (geb. tt.mm.jjjj; Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 5). Am 16. Februar 2018 zog das Ehepaar in die Schweiz und stellte am 27. Februar 2018 ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA (MI-act. 9 f., 17 f.). Am 8. März 2018 erteilte das Migrationsamt des Kantons Zürich der Ehefrau des Beschwerdeführers eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA (act. 2) und dem Beschwerdeführer eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA zum Verbleib bei seiner Ehefrau, gültig bis zum 15. Februar 2023 (MI-act. 21).