DBG, in der seit 1. Januar 1995 gültigen Fassung i.V.m. § 164 Abs. 1 des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 [StG; SAR 651.100], in der seit 1. Januar 2001 gültigen Fassung) jedenfalls aufgrund des Deklarationsverhaltens der Beschwerdegegner kein Anlass zu weiteren Untersuchungen bestand. - 11 - 4.2. Bereits am 5. Januar 2010 hatte indessen das Gemeindesteueramt eine Grundbuchmeldung betreffend das Grundstückgeschäft zwischen der D._____ und der C._____ vom 2. November 2009 erhalten.