2.3. Mit Vernehmlassung vom 2. März 2023 räumt die Vorinstanz die fehlende Erwähnung der Bundesgerichtsurteile 2C_1023/2013 und 2C_1024/2013 vom 8. Juli 2014 in ihrem Entscheid ein. Dennoch stimme dieser mit der entsprechenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung überein: Das Gemeindesteueramt Q._____ habe bereits am 23. Dezember 2009 (Versanddatum) – und somit vor der Steuererklärung am 1. Februar 2011 – Kenntnis von dem die geldwerte Leistung begründenden Landhandel gehabt.