Verwaltungsgerichts anrechnen lassen: Gemäss Urteil des Verwaltungsgerichts WBE.2013.73 vom 19. September 2013, Erw. 4.3.2, wäre es Aufgabe der Sektion juristische Personen des KStA gewesen, dafür besorgt zu sein, dass alle die juristische Person betreffenden Informationen auch den für die Veranlagung der an ihr Beteiligten Zuständigen zugänglich gewesen wären. Demnach hätte die Steuerkommission Q._____ im Zeitpunkt der Eröffnung der Steuerveranlagung 2009, am 24. Juli 2012, Kenntnis der geldwerten Leistung haben müssen. Dies umso mehr, als die Grundbuchmeldung vom 23. Dezember 2009 auch der Gemeinde Q._____ zugesandt worden sei.