3. Es wird eine Parteientschädigung von CHF 2'000.00 (inkl. 7.7 % MWSt) ausgerichtet. D. 1. Gegen das Urteil des Spezialverwaltungsgerichts, Abt. Steuern, vom 26. Januar 2023 gelangte das KStA, Geschäftsbereich Recht, mit Eingabe vom 1. März 2023 ans Verwaltungsgericht und stellte folgende Anträge: 1. In Gutheissung der Beschwerde sei das Urteil des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Steuern, vom 26. Januar 2023 (3-BB.2021.4) aufzuheben. 2. Unter Kostenfolge zulasten der Beschwerdegegner.