2.2. Daraufhin eröffnete das KStA, Rechtsdienst, am 29. August 2019 gegen die Eheleute A._____ und B._____ ein Nachsteuer- und Bussenverfahren betreffend die direkte Bundessteuer 2009 wegen Nichtdeklaration eines Beteiligungsertrags, genauer: einer verdeckten Gewinnausschüttung der D._____ an den Alleinaktionär A._____ im Zusammenhang mit der (teilweisen) Grundstückübertragung vom 2. November 2009.