A._____ zu qualifizieren sei. Der Verkehrswert sei vom KStA, Sektion Grundstückschätzung, auf ca. Fr. 300.00 pro m2 geschätzt worden, so dass sich eine Vorteilszuwendung an die Schwestergesellschaft C._____ bzw. eine geldwerte Leistung an A._____ von total Fr. 226'200.00 (754m2 x Fr. 300.00) ergebe. Weil der Sektion juristische Personen des KStA die Meldung des zuständigen Grundbuchamts R._____ über die Veränderung im Grundstückbesitz der beiden Aktiengesellschaften vorgelegen sei und die Veranlagungsbehörde damit Kenntnis des massgeblichen Sachverhalts gehabt habe, sei ein Nachsteuerverfahren bei der D._____ mangels Vorliegens einer neuen Tatsache nicht möglich.