Auch der Alleinaktionär A._____, der in der Steuererklärung für 2009 (gemeinsam von den Eheleuten A._____ und B._____ eingereichte Steuererklärung) vom 26. Januar 2011 (Eingang beim Gemeindesteueramt Q._____ am 1. Februar 2011) keinen Beteiligungsertrag deklariert hatte, wurde am 24. Juli 2012 deklarationsgemäss veranlagt.