2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'500.00 sowie Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 248.00, gesamthaft Fr. 1'748.00, sind vom Kantonalen Steueramt zu bezahlen. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: das Kantonale Steueramt die Beschwerdegegner (Vertreter) die Eidgenössische Steuerverwaltung Mitteilung an: den Gemeinderat Q._____ das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten