(vgl. § 95 Abs. 2 StG; siehe dazu auch YASIN YLDIRIM/MARIANNE KLÖTI-W EBER, in: Kommentar 5. Aufl., N. 7 ff. zu § 95 StG), einer umfassenden Information der Gemeindesteuerämter im Hinblick auf mögliche Steuerfolgen aus den gemeldeten Handänderungen.