Ab Erhalt dieser Meldung habe das Gemeindesteueramt bzw. die Steuerkommission Q._____ nicht mehr von einer vollständigen Steuererklärung ausgehen dürfen, sondern wäre verpflichtet gewesen, weitere Untersuchungen betreffend geldwerte Leistung durchzuführen. Der adäquate Kausalzusammenhang zwischen pflichtwidrig unterlassener Deklaration und ungenügender Veranlagung sei aufgrund der pflichtwidrig unterlassenen Prüfung der Grundbuchmeldung unterbrochen worden, sodass es aufgrund dieser groben Fahrlässigkeit an einer neuen Tatsache fehle. -8-