__ zuständigen Steuerkommissär des KStA zukommen. Im Bericht führte der Revisor insbesondere aus, dass die 2009 erfolgte unentgeltliche Grundstückübertragung gewinn- bzw. einkommenssteuerlich als Vorteilszuwendung an eine Schwestergesellschaft bzw. in Anwendung der Dreieckstheorie im Umfang des Verkehrswerts des übertragenen Baulandes als verdeckte Gewinnausschüttung der D._____ an den Alleinaktionär A._____ zu qualifizieren sei. Der Verkehrswert sei vom KStA, Sektion -3-