2.3. Der Gemeinderat erwog, auf dem ausgewerteten Luftbild aus dem Jahr 1970 (Nr. 19702560031230) sei eine Baute erkennbar, die Gebäude Nr. ccc entspreche. Im Protokollauszug vom 20. November 2015 sei belegt worden, dass dieses vor 1972 erstellt worden sei. Damit habe der Gemeinderat dem Beschwerdeführer auch mitgeteilt, dass für zwischen 1992 und 1997 ausgeführte Arbeiten kein nachträgliches Baugesuch erforderlich sei (Gemeinderatsbeschluss vom 9. Januar 2023, II [Beschwerdebeilage 3]; Luftbild von swisstopo [Beschwerdebeilage 15]).