und die Bauweise, dass es in den 1990-er Jahren erstellt worden sei (Verwaltungsgerichtsbeschwerde, Rz. 19 ff.; 28 ff.). 2.2. Das BVU mass dem Zeitpunkt der Erstellung von Gebäude Nr. ccc keine entscheidende Bedeutung zu. Zur Begründung verwies es auf den verwirkten Anspruch des Beschwerdeführers, ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren verlangen zu können (angefochtener Entscheid, Erw. 4.3).