Für den Entscheid des Gemeinderats, ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren durchzuführen, sei somit relevant gewesen, ob das Gebäude vor oder nach dem Jahre 1972 erstellt worden sei. Von der Eigentümerschaft eingereichte Luftbilder zeigten lediglich, dass sich damals etwa an jener Stelle ein offener Unterstand (bestehend aus vier Holzpfosten und einem Wellblechdach) befunden habe. Aus dem Luftbild-Informations- system des Bundes (LUBIS-Viewer) ergebe sich, dass Gebäude Nr. ccc zwischen 1993 und 1998 erstellt worden sei. Aus dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) folge, dass es frühestens im Jahre 1996 erbaut worden sei. Schliesslich belegten die Baumaterialien