2. Das BVU, Rechtsabteilung, beantragte in der Beschwerdeantwort vom 21. März 2023 die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 3. Im Protokollauszug vom 3. April 2023 beantragte der Gemeinderat Q. die Abweisung der Beschwerde. 4. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 6. Juli 2023 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: