In Gutheissung der Beschwerde wird der Entscheid Nr. 11 0.22.2 vom 9. Januar 2023 des Gemeinderates Q. aufgehoben und der Gemeinderat Q. angewiesen, ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren betreffend Gebäude Nr. ccc auf der Parzelle bbb, X-Strasse, Q., durchzuführen. 1.2 eventualiter sei Ziffer 1 des Dispositivs aufzuheben und neu wie folgt zu fassen: