Gebäude Nr. ccc ("Veloschopf") befindet an der Grundstücksgrenze zu Parzelle Nr. aaa bzw. im Umfang von etwa 1 m2 auf deren Fläche. Es wurde nach Darstellung der Gemeinde Q. vor dem Jahre 1972 erstellt, nach abweichender Ansicht von A. in der heutigen Form in den 1990-Jahren. Für Gebäude Nr. ccc liegt keine Baubewilligung vor. 2. Im Jahre 2003 wurde im Gebäude Nr. ccc eine Wärmepumpe eingebaut. Dafür liegt ebenfalls keine Baubewilligung vor. 3. Mit Schreiben vom 26. Januar 2022 verlangte A. vom Gemeinderat Q., dass dieser bezüglich Gebäude Nr. ccc sowie der darin installierten Wärmepumpe ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren durchführt.